Unsere Jagdaufseher

jagdaufsicht@jagdpanzendorf.at

Hans Geiler                         Horst Geiler                                      Thomas Geiler

Gemäß dem Tiroler Jagdgesetz 2004 umfasst der Jagdschutz den Schutz des Wildes vor Raubwild, Raubzeug und vor Wilderen und die Überwachung der Einhaltung des Tiroler Jagdgesetzes.

 

Der Jagdschutz ist regelmäßig, dauernd und ausreichend auszuüben.

 

Die Jagdaufseher werden vom Jagdausübungsberechtigten bestellt. Die Bestellung bedarf der Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde. Die bestätigten Jagdaufseher sind nach ihrer Bestellung von der Bezirksverwaltungsbehörde in Eid und Pflicht zu nehmen.

 

Die Jagdschutzorgane sind befugt in Ausübung ihres Dienstes:

 

 Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten, die im dringenden Verdacht stehen, eine Verwaltungsübertretung nach dem TJG begangen zu haben oder im Besitz von Gegenständen sind, die offensichtlich von der Begehung einer Verwaltungsübertretung herrühren, anzuhalten, zum Nachweis der Identität aufzufordern und der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Den genannten Personen WILD, ABWURFSTANGEN, WAFFEN, FANGGERÄTE und HUNDE gegen Übernahmebestätigung vorläufig abzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde mit der Anzeige zu übergeben.

Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten, festzunehmen, wenn die Person unbekannt, sich nicht ausweist, seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist.

Wenn Verdacht besteht dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde, oder der Betretene trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht sie zu wiederholen.

Hunde die wildernd angetroffen werden oder sich außerhalb der Einwirkung ihres Herrn befinden und offensichtlich eine Gefahr für das Wild darstellen, und Katzen, die sich mehr als 1000 Meter vom nächstgelegenen Haus befinden oder wildernd angetroffen werden, zu töten.

 

Das Abzeichen des Jagdaufsehers ist aus Metall in Bronzetönung und ovaler Form, Größe 5x7cm, ausgeführt und zeigt den von einem Hirschgeweih umschlossenen Tiroler Adler. Über diesem trägt es das Wort "Tirol" und am unteren Rand das Wort "Jagdaufseher".

 

weitere Informationen: TIROLER JAGDAUFSEHERVERBAND